VIZEREKTORINNEN/VIZEREKTOREN

§ 1 	Zur Unterstützung der Rektorin bzw. des Rektors sind von der 
	Universitätsversammlung auf Vorschlag der Rektorin bzw. des Rektors drei 
	nebenamtliche Vizerektorinnen/Vizerektoren zu wählen.

§ 2	Die Aufgabengebiete der Vizerektorinnen/Vizerektoren der Technischen Universität 
	Wien umfassen:

   1.	FORSCHUNG:
   1.1. Internationale Forschungsprogramme
   1.2.	Beziehungen zu Wirtschaft, Institutionen und Partnerschaften
   1.3.	Schwerpunktsetzung
   1.4.	Drittmittel und Angelegenheiten der Teilrechtsfähigkeit in Abstimmung mit 
	der Vizerektorin bzw. dem Vizerektor für Ressourcen

   2.	LEHRE:
   2.1.	Koordination auf nationaler und internationaler Ebene
   2.2.	Postgraduale Weiterbildung, Universitätslehrgänge
   2.3.	Beziehungen zu Fachhochschulen
   2.4.	Partnerschaften (universitär und außeruniversitär)

   3.	RESSOURCEN:
   3.1.	Personal- und Sachaufwand aus öffentlichen Mitteln
   3.2.	Budgeterstellung
   3.3.	Investitionen (Planung und Umsetzung)
   3.4.	Angelegenheiten der Teilrechtsfähigkeit in Abstimmung mit
	der Vizerektorin bzw. dem Vizerektor für Forschung und 
	der Vizerektorin bzw. dem Vizerektor für Lehre

§ 3	Die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter der Rektorin bzw. des Rektors wird 
	von der Universitätsversammlung auf Vorschlag der Rektorin bzw. des Rektors im 
	Anschluß an die Wahl der Vizerektorinnen und Vizerektoren aus dem Kreis der 
	Vizerektorinnen und Vizerektoren gewählt.