VIZEREKTORINNEN/VIZEREKTOREN § 1 Zur Unterstützung der Rektorin bzw. des Rektors sind von der Universitätsversammlung auf Vorschlag der Rektorin bzw. des Rektors drei nebenamtliche Vizerektorinnen/Vizerektoren zu wählen. § 2 Die Aufgabengebiete der Vizerektorinnen/Vizerektoren der Technischen Universität Wien umfassen: 1. FORSCHUNG: 1.1. Internationale Forschungsprogramme 1.2. Beziehungen zu Wirtschaft, Institutionen und Partnerschaften 1.3. Schwerpunktsetzung 1.4. Drittmittel und Angelegenheiten der Teilrechtsfähigkeit in Abstimmung mit der Vizerektorin bzw. dem Vizerektor für Ressourcen 2. LEHRE: 2.1. Koordination auf nationaler und internationaler Ebene 2.2. Postgraduale Weiterbildung, Universitätslehrgänge 2.3. Beziehungen zu Fachhochschulen 2.4. Partnerschaften (universitär und außeruniversitär) 3. RESSOURCEN: 3.1. Personal- und Sachaufwand aus öffentlichen Mitteln 3.2. Budgeterstellung 3.3. Investitionen (Planung und Umsetzung) 3.4. Angelegenheiten der Teilrechtsfähigkeit in Abstimmung mit der Vizerektorin bzw. dem Vizerektor für Forschung und der Vizerektorin bzw. dem Vizerektor für Lehre § 3 Die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter der Rektorin bzw. des Rektors wird von der Universitätsversammlung auf Vorschlag der Rektorin bzw. des Rektors im Anschluß an die Wahl der Vizerektorinnen und Vizerektoren aus dem Kreis der Vizerektorinnen und Vizerektoren gewählt.