Auszug aus dem Mitteilungsblatt vom 6. September 2000

319. Errichtung der Österreichischen Zentralbibliothek für Physik Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ 34.200/38-VII/B/4/2000 vom 21. August 2000 auf Grund der Anträge der Universität Wien, der Montanuniversität Leoben, der Technischen Universität Wien, der Technischen Universität Graz, der Universität Innsbruck, der Universität Salzburg, der Universität Graz, der Universität für Bodenkultur Wien, der Universität Linz und der Veterinärmedizinischen Universität Wien gemäß § 79 Abs. 2 UOG 1993 eine "Österreichische Zentralbibliothek für Physik" als interuniversitäre Dienstleistungseinrichtung mit einem Wirkungskreis für die oben genannten Universitäten in Wien errichtet.

Die Aufgaben des Rektors, des Senats sowie der zentralen Verwaltung werden jeweils an der Universität Wien wahrgenommen.