Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ. 23.650/12-VII/A/3/2000 vom 4. Jänner 2001 folgende Änderung des die Institutsgliederung betreffenden Satzungsteiles (kundgemacht unter Nr. 238-1997/98) genehmigt:
1.) Das "Institut für Kernphysik (E 142)" wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2001 aufgelöst und in das "Atominstitut der Österreichischen Universitäten (E 141)" eingegliedert.2.) Die Kurzbeschreibung der Aufgaben des erweiterten "Atominstitut der Österreichischen Universitäten" (Atominstitut of the Austrian Universities) lautet:
"Lehre und Forschung auf den Gebieten Elektronen- und Röntgenphysik, Kerntechnik, Experimentelle und Theoretische Kernphysik und Nukleare Astrophysik, Neutronen- und Festkörperphysik, Radiochemie und Umweltanalytik, Strahlenschutz und Dosimetrie, Tieftemperaturphysik und Supraleitung. "
3.) Rechtsnachfolger des Instituts für Kernphysik (E 142) als Einrichtung des Bundes sowie als teilrechtsfähige Einrichtung ist das "Atominstitut der Österreichischen Universitäten (E 141)"