Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ 23.403/3-VII/A/3/2000 vom 12. Juli 2000 den Satzungsteil "Betriebs- und Benützungsordnung für universitäre Serviceeinrichtung für Transmissions-Elektronenmikroskopie in Physik und Technik" gem. § 7 Abs. 2 UOG 1993 genehmigt.
Der Text der Betriebs- und Benützungsordnung wird in der Anlage zu diesem Mitteilungsblatt kundgemacht.