Verordnung des Senats vom
gemäß § 6 des Satzungsteiles "Ehrungen der TU Wien
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An der Technischen Universität Wien werden folgende Auszeichnungen vergeben:
§ 1 (1) Der Camillo Sitte-Preis, errichtet vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, der Stadt Wien, der Technischen Universität Wien und der Österreichischen Gesellschaft für Raumforschung und Raumplanung, (Höhe variabel, bisher meist ÖS 120.000,--), wird in der Regel alle zwei Jahre auf Vorschlag des Auswahlkomitees vergeben.
(2) Gegenstand der Auszeichnung sind besondere Leistungen auf den Gebieten Raumplanung, Stadtgestaltung, Stadt- und Regionalforschung sowie Planungs-, Bau- und Bodenrecht.
(3) Das Auswahlkomitee besteht aus der Rektorin/dem Rektor der Technischen Universität Wien, der Vorständin/ dem Vorstand des Instituts für Städtebau und Raumplanung, der Stadtbaudirektorin/ dem Stadtbaudirektor der Stadt Wien sowie von vier Personen, die vom Senat der Technischen Universität Wien nominiert werden. Gleichzeitig müssen Stellungnahmen der Bundesministerin/ des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters der Stadt Wien und der Gesellschaft für Raumforschung und Raumplanung eingeholt werden. Die Übergabe des Preises erfolgt durch die Rektorin/den Rektor im Rahmen einer akademischen Feier.
§ 2 (1) Der Dr. Ernst Fehrer-Preis (gestiftet von der Textilmaschinenfabrik Dr. Ernst Fehrer AG) zur Förderung der technischen Wissenschaften (Höhe ÖS 100.000,--) wird jährlich an eine an der Technischen Universität Wien ausgebildete oder an ihr tätige junge Wissenschafterin/ einen an der Technischen Universität Wien ausgebildeten oder an ihr tätigen jungen Wissenschafter verliehen. In Ausnahmefällen kann der Preis auch an eine Personengemeinschaft verliehen werden.
(2) Gegenstand der Auszeichnung sind neue Wege für Problemlösungen auf den Gebieten Bauingenieurwesen, Chemie, Elektrotechnik, Maschinenbau oder Physik. Die Leistungen können auf konstruktiven, versuchstechnischen oder theoretischen Gebieten liegen und müssen einen stärkeren Bezug auf die praktische Anwendbarkeit oder einen praktisch verwertbaren Nutzen besitzen. Bereits abgeschlossene Entwicklungen können nicht berücksichtigt werden.
(3) Die Verleihung der Preises erfolgt durch den Senat über Vorschlag des Auswahlkomitees. Das Auswahlkomitee besteht aus der Rektorin/ dem Rektor, den Dekaninnen/ Dekanen sowie je einer Professorin/ einem Professor aus den Fachgebieten Bauingenieurwesen, Chemie, Elektrotechnik, Maschinenbau und Physik, die/ der von der Rektorin/ vom Rektor im Einvernehmen mit der jeweils zuständigen Dekanin / dem jeweils zuständigen Dekan nominiert wird.
Die Übergabe des Preises erfolgt durch die Rektorin/ den Rektor, möglichst in Anwesenheit des Stifters, im Rahmen einer Akademischen Feier.
§ 3 (1) Der Karl Kupsky-Preis (gestiftet von Frau Dipl.-Ing. Friederike Kupsky; Höhe ÖS 10.000,--) wird jährlich an eine Studentin/ einen Studenten der Studienrichtung Architektur an der Technischen Universität Wien vergeben.
(2) Gegenstand der Auszeichnung ist eine besondere Leistung auf dem Gebiet des Hochbaudetails, erbracht im Rahmen einer Übungsarbeit am Institut für Hochbau für Architekten und Entwerfen. Sie muss auf konstruktivem Gebiet liegen, wobei gleichzeitig auch auf handwerkliche und künstlerische Durchführung des Details Wert gelegt wird.
(3) Die Verleihung des Preises erfolgt durch den Senat auf Vorschlag eines Auswahlkomitees. Das Auswahlkomitee besteht aus einer/ einem Angehörigen der Familie, die Absolventin/ der Absolvent der Technischen Universität Wien ist, der Rektorin/ dem Rektor der Technischen Universität Wien sowie der Vorständin/ dem Vorstand des Instituts für Hochbau für Architekten und Entwerfen.
Die Übergabe des Preises erfolgt durch die Rektorin/ den Rektor in Anwesenheit des Auswahlkomitees.
§ 4 (1) Der Porsche-Preis der Technischen Universität Wien (gestiftet von Frau Kommerzialrat Louise Piëch-Porsche; Höhe ÖS 150.000,--) wird jedes zweite Jahr an eine bewährte, in Europa tätige Ingenieurin/ einen bewährten, in Europa tätigen Ingenieur (ausnahmsweise auch an eine Personengemeinschaft) vergeben.
(2) Gegenstand der Auszeichnung sind besondere, jedenfalls praxisbezogene Leistungen auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugentwicklung, die in Europa erzielt wurden. Die Leistungen können auf konstruktiven, versuchstechnischen oder theoretischen Gebieten liegen; sie müssen einen stärkeren Bezug auf praktische Anwendbarkeit und einen praktisch verwertbaren Nutzen besitzen. Durch Eingang in die Praxis soll ihre praktische Anwendbarkeit bereits bewiesen sein.
(3) Die Verleihung des Preises erfolgt durch den Senat über Vorschlag des Auswahlkomitees. Das Auswahlkomitee besteht aus zwei Angehörigen der Familie Porsche-Piëch, der Rektorin/ dem Rektor, der Dekanin/ dem Dekan der Fakultät für Maschinenbau und der Professorin/ dem Professor für Verbrennungsmaschinen und Kraftfahrzeugbau. Die Übergabe erfolgt durch die Rektorin/ den Rektor möglichst in Anwesenheit des Auswahlkomitees im Rahmen einer akademischen Feier.
§5 (1) Die Tetmajer-Medaille der Technischen Universität Wien (gestiftet von der Technischen Versuchs- und Forschungsanstalt) wird durch die Technische Versuchs- und Forschungsanstalt an bewährte Ingenieurinnen und Ingenieure und sonstige verdiente Personen vergeben. Die Anzahl der Preisträgerinnen/ der Preisträger ist nicht begrenzt.
(2) Gegenstand der Auszeichnung sind besondere Leistungen auf dem Gebiet der Materialprüfung und -sicherheit oder eine Förderung der Technischen Versuchs- und Forschungsanstalt.
(3) Die Verleihung der Auszeichnung erfolgt durch den Senat über Vorschlag des Auswahlkomitees. Das Auswahlkomitee besteht aus der Rektorin/ dem Rektor, der Dekanin/ dem Dekan der Fakultät Bauingenieurwesen und der Dekanin/ dem Dekan der Fakultät für Maschinenbau sowie der stellvertretenden Vorständin/ dem stellvertretenden Vorstand der Technischen Versuchs- und Forschungsanstalt der Technischen Universität Wien. Die Übergabe der Medaille erfolgt im Rahmen einer Veranstaltung der Technischen Versuchs- und Forschungsanstalt.
§6 (1) Der Wolf Johannes Müller- und Moritz Niessner-Preis, gestiftet durch einen unbekannten Gönner, (Höhe ÖS 5.000,-- bzw. ÖS 2.500,--) wird jährlich, ausnahmesweise auch alle zwei Jahre, an eine Studentin/ einen Studenten verliehen, die/ der sich durch überschnittliche Studienleistungen ausgezeichnet hat und eine Diplomarbeit (Moritz Niessner-Preis) bzw. Dissertation (Wolf Johannes Müller-Preis) auf dem Gebiet der Chemischen Technologie anorganischer Stoffe durchzuführen beginnt oder durchführt.
(2) Das Auswahlkomitee besteht aus der Rektorin/ dem Rektor, der Dekanin/ dem Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät sowie der Professorin/ dem Professeor für Chemische Technologie anorganischer Stoffe. Die Übergabe des Preises erfolgt durch den Dekan/ die Dekanin und die Professorin/ den Professor für Chemische Technologie anorganischer Stoffe im Rahmen einer Sitzung des Fakultätskollegiums.