Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ. 23403/2-I/A/3/2000 vom 28. März 2000 die Änderung des die Institutsgliederung betreffenden Satzungsteiles (kundgemacht unter Nr. 238-1997/98) wie folgt genehmigt:
1.) Das Institut für Energiewirtschaft (E357) wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2001 aufgelöst und in das Institut für Elektrische Anlagen (E373) überführt. 2.) Gleichzeitig wird die Institutsbezeichnung von Institut für Elektrische Anlagen (E373) auf Institut für Elektrische Anlagen und Energiewirtschaft (E373) Institute of Power Systems and Energy Economics (E373)geändert. Die Kurzbeschreibung der Aufgaben des Instituts lautet: Lehre und Forschung auf den Gebieten der Planung und des Betriebs von elektrischen Energieversorgungssystemen und deren wirtschaftlicher, energie- und umweltpolitischer Analyse und Optimierung. 3.) Rechtsnachfolger des Instituts für Energiewirtschaft (E 357) als teilrechtsfähige Einrichtung ist das Institut für Elektrische Anlagen und Energiewirtschaft (E 373). Das Vermögen einschließlich bestehender Forderungen und Verbindlichkeiten sowie das gesamte Inventar des Instituts für Energiewirtschaft (E 357) in der Teilrechtsfähigkeit werden dem Institut für Elektrische Anlagen und Energiewirtschaft (E 373) übertragen.