Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ. 23403/2-I/A/3/2000 vom 28. März 2000 die Änderung des die Institutsgliederung betreffenden Satzungsteiles (kundgemacht unter Nr. 238-1997/98) wie folgt genehmigt:
1.) Das Institut für Energiewirtschaft (E357) wird mit Wirksamkeit
vom 1. Jänner 2001 aufgelöst und in das Institut für Elektrische
Anlagen (E373) überführt.
2.) Gleichzeitig wird die Institutsbezeichnung von Institut für
Elektrische Anlagen (E373) auf
Institut für Elektrische Anlagen und Energiewirtschaft (E373)
Institute of Power Systems and Energy Economics (E373)geändert.
Die Kurzbeschreibung der Aufgaben des Instituts lautet:
Lehre und Forschung auf den Gebieten der Planung und des Betriebs von
elektrischen Energieversorgungssystemen und deren wirtschaftlicher,
energie- und umweltpolitischer Analyse und Optimierung.
3.) Rechtsnachfolger des Instituts für Energiewirtschaft (E 357) als
teilrechtsfähige Einrichtung ist das Institut für Elektrische Anlagen
und Energiewirtschaft (E 373).
Das Vermögen einschließlich bestehender Forderungen und Verbindlichkeiten
sowie das gesamte Inventar des Instituts für Energiewirtschaft (E 357) in der
Teilrechtsfähigkeit werden dem Institut für Elektrische Anlagen und
Energiewirtschaft (E 373) übertragen.