Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ. 23403/1-I/A/3/2000 vom 24. Jänner 2000 die Änderung des die Institutsgliederung betreffenden Satzungsteiles (kundgemacht unter Nr. 238-1997/98) wie folgt genehmigt:
1.) Die Institute für "Werkstoffe der Elektrotechnik" (E 355) sowie für
"Angewandte Elektronik und Quantenelektronik" (E 359) werden aufgelöst.
2.) Folgende Institute werden neu errichtet:
Institut für Industrielle Elektronik und Materialwissenschaften, E 366
Institut für Photonik, E 387
3.) Der Aufgabenbereich des Instituts für elektrische Antriebe und Maschinen,
E 372, wird neu definiert.
Satzungsteil: Englische Bezeichnung und Kurzbeschreibung der neuen Institute:
E366 Institut für Industrielle Elektronik und Materialwissenschaften
Institute of Industrial Electronics and Material Science
Lehre und Forschung auf den Gebieten der industriellen Elektronik, Sensorik,
Aktorik und Medizintechnik, der Werkstoffwissenschaften für die Elektrotechnik
und Elektronik, der mikroelektronischen Technologien, des Packaging und deren
Umweltrelevanz.
E387 Institut für Photonik
Photonics Institute
Forschung und Lehre auf den Gebieten der Photonik, der Quantenelektronik,
der Lasertechnik und der optischen Systeme in der Elektrotechnik.
E372 Institut für Elektrische Antriebe und Maschinen
Institute of Electrical Drives and Machines
Lehre und Forschung auf den Gebieten der elektrischen Maschinen, der elektrischen
Antriebstechnik und der Leistungselektronik, nichtkonventionelle elektrische
Energiesysteme.
Rechtsnachfolger nach § 3 UOG 1993 des "Institutes für Werkstoffe der Elektrotechnik" (E355) ist das "Institut für Industrielle Elektronik und Materialwissenschaften" (E366). Die Rechtsnachfolge nach § 3 UOG 1993 des Arbeitsbereichs Leistungselektronik (Univ.Prof. F. Zach) vom "Institut für Angewandte Elektronik und Quantenelektronik" (E359) übernimmt das "Institut für Elektrische Antriebe und Maschinen" (E372). Die Rechtsnachfolge nach § 3 UOG 1993 des Arbeitsbereichs Quantenelektronik (Univ.Prof. F. Krausz, O.Univ.Prof. A. Schmidt) vom "Institut für Angewandte Elektronik und Quantenelektronik" (E359) übernimmt das "Institut für Photonik" (E387). Die Rechtsnachfolge nach § 3 UOG 1993 aller anderen Arbeitsbereiche vom "Institut für Angewandte Elektronik und Quantenelektronik" (E359) übernimmt das "Institut für Industrielle Elektronik und Materialwissenschaften" (E366).